Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Generaloberst Alfred Jodl, zuvor von Karl Dönitz dazu autorisiert, unterzeichnet die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 in Reims.

Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht war eine von der Staatsführung autorisierte Erklärung der Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat zum vereinbarten Zeitpunkt am 8. Mai in Kraft.[1] Sie bedeutete das Ende der militärischen Feindseligkeiten[2] zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und den Alliierten. Um die Unterzeichnung der Kapitulation auch durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und die Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe sicherzustellen, wurde deren Ratifizierung vereinbart. Die aus dem Sonderbereich Mürwik bei Flensburg eingeflogene deutsche Delegation unterzeichnete die Kapitulationsurkunde daher erneut am 8./9. Mai im Hauptquartier der Roten Armee in Berlin-Karlshorst.

Auch wenn einzelne deutsche Verbände die Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen noch einige Tage fortsetzten, markiert der 8. Mai die Beseitigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von außen. Der militärische Sieg der Alliierten war die Voraussetzung, dass Millionen von den Deutschen verfolgter Menschen befreit werden konnten. Der politische, wirtschaftliche und moralische Zusammenbruch bedeutete das Ende des bisherigen politischen Systems in Deutschland. Die vier Hauptsiegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete diese Erklärung die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Sommerzeit.
  2. Hermann Mosler: Kriegsende, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 333–337, hier S. 333.

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